Anweisungspaket

50,00 

exkl. MwSt.

Beinhaltet: Kassieranweisung lang Kassieranweisung kurz Kassensturzanweisung Taschenkontrollanweisung

Kassieranweisung

Anweisung für den Umgang mit Bargeld am Arbeitsplatz „Kasse“

  • Kassierregen
  • Fehlbon- und Stornoregeln
  • Personalkaufregeln
  • Trinkgeldregeln
  • Abrechnungsregeln
  • Aufbewahrungsregeln
  • und vieles mehr
  • Word-Datei (frei änderbar)

17 Punkte für klare Regeln am Arbeitsplatz. Ein Muss für jeden Kassierer und jede Kassiererin!
Alle Mitarbeiter mit Kassenzugang müssen eine schriftliche Anweisung erhalten und unterschreiben! Sie beinhaltet alle wichtigen Regeln für den Umgang mit dem Geld von A bis Z. Ebenso regelt sie die Vorgehensweise bei Fehlern an der Kasse.

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zum Thema Geld und Kasse werden Sie ohne eine solche Anweisung in dem meisten Fällen unterliegen. Sie ist heutzutage genauso wichtig wie der Arbeitsvertrag und hat nicht nur in der Filiale zu hängen. Sie muss jedem Mitarbeiter erklärt und gegen Unterschrift ausgehändigt werden.

 

Kassensturzanweisung

Anweisung und Anleitung für Führungskräfte zum richtigen Durchführen von Kassenstürzen

  • schriftliche Anweisung / Anleitung
  • Protokoll als Vordruck

Achtung: Wichtiger Hinweis zum Produkt:
Die Praxis zeigt, dass Kassenstürze ein wichtiger Baustein zum Erhöhen der Hemmschwelle sind. Wie Sie unserem Sicherheitskonzept entnehmen können, ist es schon durch einfache Mittel möglich, Diebstähle zu verhindern. Im Konzept wird geschildert, dass Bargeld nur noch im unmittelbaren Bereich der Kasse sein soll. Das bedeutet, dass der Diebstahl direkt an der Kasse erfolgt und nicht mehr mit Trink- oder Wechselgeldgefäßen und auch nicht im Hinterraum. Für die Verkäuferin bleiben dann grundsätzlich nur noch zwei typische Möglichkeiten für den Diebstahl von nicht gebongtem Geld.

1. Sie sammelt in der Kasse und nimmt sich einmalig einen Schein weg (beim Kassensturz meist Plusdifferenzen) beziehungsweise stiehlt erst den Geldschein und sammelt dann bis die Kasse stimmt (beim Kassensturz meist Minusdifferenzen).
2. Sie steckt das Geld jedes Mal nach dem Kassieren ein.

Der zuerst beschriebene Fall ist für die Verkäuferin die bequemere und unauffälligere Methode. Sie muss nur einmal in die Kasse greifen. Durch regelmäßige Kassenstürze ist das Stehlen wie im Beispiel eins beschrieben kaum möglich, ohne aufzufallen. Bleibt der Verkäuferin also nur, wie unter Beispiel zwei beschrieben, mehrmals in die Kasse zu greifen. Da diese Methode auffälliger und unangenehmer ist, schreckt sie eine gewisse Anzahl von Verkäuferinnen ab, in die Kasse zu greifen. Der Kassensturz ist weitaus wichtiger, als viele Unternehmer glauben. Für die Mitarbeiter, welche die Kassenstürze durchführen, ist es anfangs meist eine weniger angenehme Aufgabe. Um Ihren Mitarbeitern diese Arbeit zu vereinfachen, müssen Sie ihnen eine klare schriftliche Anweisung in die Hand geben. Sie brauchen zudem ein übersichtliches Formular zum protokollieren der Ergebnisse und eine präzise Vorgabe, wie viele Kassenstürze innerhalb welcher Zeit durchzuführen sind. Jeder Bezirks- / Bereichsleiter soll täglich einen Kassensturz durchführen und dabei beachten, dass jede seiner Filialen mindestens einmal im Monat kontrolliert wird. Die Protokolle sind wöchentlich in der Zentrale abzugeben. Lassen Sie sich die daraus resultierenden Ergebnisse in der Verwaltung in eine Excel Tabelle übertragen (Muster anbei). Mit wenigen Mausklicks können Sie sehen, wer wann und wo getestet hat und wie die Ergebnisse ausgefallen sind. Es versteht sich von selbst, dass auffällige Mitarbeiter zu ermahnen / abzumahnen und wieder zu kontrollieren sind.

 

Taschenkontrollanweisung

Anweisung und Anleitung für Führungskräfte zum richtigen Durchführen von Taschenkontrollen

  • schriftliche Anweisung / Anleitung
  • Protokoll als Vordruck
  • Rundschreiben

Achtung: Wichtiger Hinweis zum Produkt
Kündigen Sie Taschenkontrollen per Rundschreiben einmalig an, wenn Sie in der Vergangenheit länger keine solche Kontrollen durchgeführt haben. Ein entsprechendes Rundschreiben erhalten sie von uns.
Weisen Sie Ihre Bezirksleiter / Bereichsleiter an, die Taschenkontrollen mindestens einmal pro Monat in jeder Filiale durchzuführen!
Die ausgefüllten Protokolle sind wöchentlich in der Zentrale abzugeben.
Die Ergebnisse sollten in eine Tabelle eingetragen werden. Mittels dieser Tabelle können Sie nachsehen lassen, wer wann, wo und wie oft oder überhaupt noch nicht kontrolliert wurde.
Wenn eine Verkäuferin mit nicht bezahlten Waren festgestellt wurde, sollte sie keinesfalls vor Ort mit den Konsequenzen konfrontiert werden. Der Bezirks- bzw. Bereichsleiter soll, wie in der Anweisung beschrieben, nur protokollieren. Eine Entscheidung treffen Sie! So bleibt Zeit zur Vorbereitung und Überlegung. Wurde belegbar nicht bezahlt, so ist das eine Unterschlagung (bitte unbedingt die Verhältnismäßigkeiten Abwägen). Vorausgesetzt, Sie haben das in einer schriftlichen Anweisung verankert. (Das ist rechtlich gesehen die Voraussetzung! Der beste Ort für eine solche Festlegung ist die Kassieranweisung. Diese beinhaltet diesen Punkt und ist von jeder Kassiererin unterschrieben. Sollten Sie über keine solche Anweisung verfügen, so können Sie diese auf unseren Seiten bestellen. Sie ist vollständig, arbeitsrechtlich unverzichtbar und sofort einsatzbereit.)

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