Umsatz ist Umsatz und Trinkgeld ist Trinkgeld!
- für eine oder mehrere Verkäuferinnen
- 2 Schlösser für sichere Dualöffnung
- Edelstahl / Rostfrei
- hochwertige Verarbeitung
- hergestellt in Deutschland
Trinkgeldgefäße müssen vom Arbeitgeber gestellt werden!
Jede andere Reglung sorgt für Probleme und Lücken bei der Sicherheit.
Sie wollen kein Trinkgeld auf dem Kassenrand oder im Kaffeebecher!
In der Kasse wollen sie es auch nicht, sonst ist es für sie Steuerpflichtig und ein generelles Verbot für Trinkgeld hilft nicht wirklich und demotiviert. Direkt nach dem Erhalt von Trink- oder Bequemlichkeitsgeld muss dieses Geld in ein separates und verschlossenes Gefäß! Jede offene Trinkgeldkasse läd zum Diebstahl ein. Offene Trinkgeldgefäße sind fast immer Alibikassen um unauffällig Geld aus der Registrierkasse zu unterschlagen. Trinkgeld muss in ein von Arbeitgeber gestelltes Gefäß. Die Schlüssel verwalten der Bereichsleiter und der Filialleiter getrennt. Keiner kann das Gefäß ohne den anderen öffnen. Nur so stellen Sie sicher, das Trinkgeld auch solches bleibt. Die Auszahlung erfolgt ca. einmal alle 4 bis 8 Wochen. Eine Motivation für jeden Kassierer. Am Monatsende 15 € Trinkgeld motivieren mehr als täglich einige Cent!
Mit diesem Gefäß können die Mitarbeiter in der Filiale selbst entscheiden, ob sie gemeinsam für das Kollektiv sparen oder einzelne Mitarbeiter nur für sich. Durch die Beschriftung der Einwurfschlitze und durch die einzeln zu entnehmenden Sammelfächer ist das möglich. Sorgen Sie für mehr Sicherheit und erhöhen Sie ab sofort die Hemmschwelle!
Trinkgeldgefäß aufstellen + Kassieranweisung ergänzen = mehr Sicherheit